Detektiv 2



Alle gegen einen: Mobbing im Strafrecht und Zivilrecht

  • Von Franziska L.
  • Letzte Aktualisierung am: 3. Mai 2024
  • Geschätzte Lesedauer: 10 Minuten
Mobbing ist gekennzeichnet durch Macht und Ohnmacht sowie durch Willkür dessen, der seine Macht missbraucht.
Mobbing ist gekennzeichnet durch Macht und Ohnmacht sowie durch Willkür dessen, der seine Macht missbraucht.

„Wieder diese Angst , als ich das Gebäude betrete. Sofort verstummen alle Gespräche, ich spüre ihre verachtenden Blicke. Dann dieses boshafte Getuschel. Sie sagen, ich sei hässlich, ich gehöre nicht hierher. Sie sagen, sie kriegen mich noch. Ich weiß nicht mehr, was ich tun soll. Die Lehrer hören mir nicht zu. Sie glauben mir nicht.“

Diese oder ähnliche Situationen erleben viele Kinder und Jugendliche tagtäglich in deutschen Schulen. Laut der PISA-Studie von 2017 bekommt fast jeder sechste 15-Jährige (15,7 Prozent) körperliche und seelische Misshandlungen durch seine Mitschüler zu spüren. Und fast jeder Zehnte muss immer wieder Spott und Lästereien über sich ergehen lassen.

Mobbing gibt es jedoch nicht nur auf Schulhöfen und in Klassenzimmern, sondern auch in der Arbeitswelt zwischen Chefs, Kollegen und Mitarbeitern sowie im Gefängnis und im Internet (Cyber-Mobbing). Und fast immer verläuft dieser Terror nach einem ähnlichen Muster – mitunter mit fatalen Folgen für die Opfer.

FAQ: Mobbing

Was bedeutet Mobbing eigentlich?

Mobbing zielt darauf ab, das Opfer in seinem Ansehen zu schädigen und es systematisch fertig zu machen. Mobbing kann beispielsweise in der Schule oder auch am Arbeitsplatz stattfinden. Hier finden Sie weitere Merkmale des Mobbings.

Wie wird Mobbing bestraft?

Mobbing stellt keinen eigenen Straftatbestand dar. Es kann sich aber zum Beispiel um eine Körperverletzung oder eine Verleumdung handeln.

Was können Opfer von Mobbing tun?

Wichtig ist, dass Sie sich einer Person anvertrauen und Hilfe suchen. Es gibt auch unterschiedliche Telefonhotline, bei denen Sie auch anonym Rat erhalten können. Hier lesen Sie mehr dazu.

Diese Formen von Mobbing gibt es!


Was ist Mobbing? Eine Definition

Mobbing hat fatale Folgen für das Opfer. Es zerstört, macht krank und einsam.
Mobbing hat fatale Folgen für das Opfer. Es zerstört, macht krank und einsam.

Ganz ohne Streit und Ärger geht es nicht. Wo immer Menschen aufeinander treffen, sind Konflikte vorprogrammiert. Sie gehören zum gesellschaftlichen Miteinander dazu. Doch manchmal eskalieren sie dermaßen, dass sich daraus eine regelrechte Hass- und Gewaltspirale entwickelt.

Mobbing entsteht in einem schleichenden Prozess. Meistens beginnt alles mit einem ganz konkreten ungelösten Konflikt. Auch Frust, Neid, Aggression und der Wunsch nach Aufwertung der eigenen Person bieten den perfekten Nährboden für diese Form von Gewalt. Ja, Mobbing ist psychische Gewalt, die kaum sichtbare, aber dennoch gravierende Verletzungen beim Opfer hinterlassen kann. Es geht hier nicht mehr nur um vereinzelte Lästereien, Hänseleien und Beleidigungen, sondern um ganz gezielte und systematische Angriffe über einen längeren Zeitraum.

Der Begriff ist aus dem Englischen („to mob“) entlehnt und bedeutet so viel wie anpöbeln oder schikanieren. Laut Definition weist Mobbing folgende Merkmale auf:

  • diskriminierende und schikanöse, auf jeden Fall feindselige Handlungen einzelner Personen oder einer Gruppe
  • gegenüber Einzelnen oder einer Gruppe
  • die über einen längeren Zeitraum wiederholt werden und
  • darauf abzielen, das bzw. die Opfer in ihrem Ansehen zu schädigen oder ihnen anderweitig Schaden zuzufügen
  • und um gegebenenfalls persönliche Interessen durchzusetzen

Diese Art von Gewalt ist dadurch gekennzeichnet, dass sich das Opfer aufgrund eines Stärkeungleichgewichts kaum wehren kann. Die betreffende Person fühlt sich ohnmächtig und ausgegrenzt. Der Täter hingegen fühlt sich stark und glaubt, Macht über sein Mobbing-Opfer zu haben.

Mobbing endet nicht von allein. Der Täter wird sein Opfer so lange mobben, wie andere Personen nicht frühzeitig eingreifen bzw. solange sie sein Verhalten dulden oder gar tolerieren. Das kann so weit gehen, dass der Täter seine Umgebung, z. B. die Schulklasse, davon überzeugt, dass seine Angriffe gerechtfertigt sind.

Mobbing in der Schule

„Kalle, Heiner, Peter, solche kennt wohl jeder. Kinder, die nicht stark, nicht schnell sind, Kinder, die nicht ganz so hell sind.“ Gerhard Schöne sang schon in den 1980er Jahren von Kindern, die anders sind und dadurch schnell zu Außenseitern werden. Mobbende Kinder haben es oft genau auf solche Persönlichkeiten abgesehen, die sie für schwächer haltenweil sie …

Auch Kinder können wegen Mobbing per zivilrechtlicher Klage zur Verantwortung gezogen werden, vertreten durch die Erziehungsberechtigten.
Auch Kinder können wegen Mobbing per zivilrechtlicher Klage zur Verantwortung gezogen werden, vertreten durch die Erziehungsberechtigten.
  • aufgrund körperlicher Schwächen bzw. Unzulänglichkeiten auffallen,
  • sich nicht dem unter Jugendlichen gängigen Modestil anpassen wollen oder können oder
  • sich anders verhalten als andere Schüler oder von allen andere als Außenseiter eingestuft werden („Streber“),
  • vielleicht besonders empfindsam oder still sind.

Wenn Schüler andere Schüler tyrannisieren, wird oft von Bullying (von englisch: „to bully“ = schikanieren) gesprochen. Mobbing ist in der Schule weit verbreitet und dabei nicht zwangsläufig mit körperlicher Gewalt verbunden. Die Täter greifen auf verschiedene Mittel und Methoden zurück, um ihre Opfer zu quälen. Typisch sind folgende Handlungen und Verhaltensweisen:

  • herabwürdigende Hänseleien und Beschimpfungen, auslachen und lächerlich machen
  • Ausschluss aus der Gruppe und von gemeinsamen Aktivitäten wie Geburtstagen oder anderen Treffen
  • wegnehmenbeschädigen oder verstecken von Büchern, Geld und anderen Sachen
  • puffen, schubsen, anrempeln, schlagen, beiseite schieben

Mobbing hat fatale Folgen für die betroffenen Kinder. Weil diese sich noch entwickeln und orientieren müssen, haben sie keine festen Strategien im Umgang mit solchen (unfairen) Konflikten. Auch ihr Gerechtigkeitssinn prägt sich erst. Werden sie drangsaliert und gemobbt, ist das für die betreffenden Kinder äußerst irritierend.

Sie geben sich letzten Endes selbst die Schuld und fragen sich, ob sie zu Recht so behandelt werden, ob irgendetwas mit ihnen nicht stimmt. In der Folge sinkt ihr Selbstvertrauen. Sie schweigen meistens aus Angst vor weiteren Attacken und werden im Laufe der Zeit immer unsicherer.

Im schlimmsten Fall endet das mit einem Selbstmord, weil das entsprechende Kind keinen anderen Ausweg mehr sieht. Umso wichtiger ist es, dass Eltern, Lehrer und andere Erwachsene die Signale und Anzeichen für Mobbing früh erkennen und dementsprechend handeln. Die meisten Kinder trauen sich nicht, mit anderen über ihre Erlebnisse zu sprechen, auch weil die Täter ihnen drohen und sie permanent einschüchtern.

Eltern, Lehrer und auch Mitschüler sollten die Augen immer offen halten, um frühzeitig auf Anzeichen von Mobbing reagieren zu können. Es gibt sehr deutliche Warnzeichen:

Der eine oder andere Anwalt ist auf Mobbing spezialisiert und kann Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten beraten.
Der eine oder andere Anwalt ist auf Mobbing spezialisiert und kann Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten beraten.
  • das Kind geht nicht mehr allein zur Schule oder will gar nicht mehr zur Schule gehen
  • starker Leistungsabfall
  • auffallend häufiges Klagen über Bauch- oder Kopfschmerzen
  • psychosomatische Folgen wie Schlafstörungen, Albträume, Erschöpfung, Magen-Darm-Störungen, Angstzustände, Nervosität, Konzentrationsstörungen
  • massive Trennungsängste – Kind will das schützende Umfeld nicht verlassen
  • zunehmende Isolation
  • sehr geringes Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl
  • Niedergeschlagenheit, Initiativlosigkeit, Gereiztheit, Übersensibilität, Unsicherheit

Folgen von Mobbing

Die Folgen einer Schlägerei sind dem Geprügelten meist ins Gesicht geschrieben – im wahrsten Sinne des Wortes: als blaues Veilchen oder blutige Nase. Beim Mobbing ist das anders. Die psychischen Verletzungen, die das Mobbing verursacht, sind kaum sichtbar oder werden von Außenstehenden häufig übersehen oder ignoriert.

Die Folgen einer solch langanhaltenden Gewaltanwendung sind schwerwiegender als die einer einmaligen Gewalttat. Und sie wirken umso stärker, wenn die Gemobbten keinen Rückhalt in ihrem Umfeld finden oder ihre Situation banalisiert und nicht ernst genommen wird.

Meistens fühlen sich Mobbing-Opfer wehrlos und ohnmächtig und erkranken infolgedessen psychisch und physisch. Die Folgen reichen von psychosomatischen Auswirkungen über Depressionen und Burnout bis hin zu Suizidgedanken und vollzogenem Suizid. Jugendliche Opfer neigen mitunter zur Selbstverletzung („Ritzen“). Mobbing-Opfer verlieren ihre Motivation und Leistungsfähigkeit. Sie fühlen sich hilflos und ziehen ihre Fähigkeiten immer mehr in Zweifel. Ihr Selbstwertgefühl sinkt rapide.

Sie ziehen sich aus ihrem Freundes- und Familienkreis immer weiter zurück. Wenn diese das Verhalten missverstehen und sich daraufhin distanzieren, weil sie den Rückzug als Ablehnung auffassen, verlieren die Betroffenen eines Tages vollkommen ihren Rückhalt im privaten Umfeld. Die Opfer vereinsamen immer mehr und wissen nicht mehr, an wen sie sich wenden können.

Wer glaubt, das Opfer könne sich ganz allein aus der Situation befreien, der irrt. Das Argument „Du hättest doch …“ funktioniert nicht. Denn Mobbing erzeugt großen psychischen Stress beim Opfer, sodass es ihm schwer fälltklug und angemessen zu reagieren. Mit einem angegriffenen Selbstvertrauen und dem verlorenen Ansehen bei anderen wird es immer schwieriger, sich zu verteidigen, auch weil der Betroffene zunehmend verzweifelt. Das gilt umso mehr, wenn keine Unterstützung von Freunden, Mitschülern, Lehrern, Kollegen oder der Familie kommt.

Gerät ein Mobbingopfer unter Druckreagiert es mitunter heftig, was zu noch mehr Ablehnung bei anderen führen kann – ein Teufelskreis, den kaum jemand allein durchbrechen kann. Ganz ausweglos ist die Situation dennoch nicht.

Ist Mobbing strafbar?

Es gibt für Mobbing keinen eigenen Straftatbestand. Vielmehr kann diese Schikane unterschiedliche Delikte verwirklichen.
Es gibt für Mobbing keinen eigenen Straftatbestand. Vielmehr kann diese Schikane unterschiedliche Delikte verwirklichen.

Mobbing ist kein Spaß, wie es viele Täter gern behaupten, um ihr Handeln zu verharmlosen. Es ist auch kein Kavaliersdelikt, andere Menschen systematisch zu quälen, zu drangsalieren und zu schikanieren, sondern eine sehr ernstzunehmende Form der Gewalt und als solche mitunter auch strafbar.

Welchen Straftatbestand Mobbing erfüllt, hängt dabei immer vom Einzelfall ab. Einen eigenen Tatbestand „Mobbing“ gibt es im Strafgesetzbuch (StGB) allerdings nicht. Stattdessen lassen sich grob folgende Erscheinungsformen zusammenfassen:

Körperliche Übergriffe (Bullying)

Vor allem Jungen neigen als Täter eher zu körperlicher Gewalt, wenn sie ein anderes Kind mobben. Dabei sind sie ihrem Opfer körperlich überlegen, sodass dieses kaum eine Chance hat, sich zu wehren. Bei dieser Form von Mobbing kommen folgende Straftaten in Betracht:

  • Mobbing als Körperverletzung durch Verprügeln (§§ 223, 224 StGB)
  • einfache oder räuberische Erpressung von Schutzgeld (§§ 253, 255 StGB)
  • (sexuelle) Nötigung (§ 240 StGB)
  • Bedrohung mit einem gegen das Mobbing-Opfer gerichteten Verbrechen: „Ich bring dich um.“ (§ 241 StGB)
  • Diebstahl (§ 242 StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB)

Wirkt ein Täter nur psychisch auf sein Opfer ein, so stellt dies nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Körperverletzung dar. Der Bundesgerichtshof (BGH) verlangt hierfür, dass der Täter durch sein Handeln (Mobbing) einen pathologischen, somatisch-objektivierbaren Zustand hervorruft, der vom Normalzustand nachteilig abweicht (BGH 4 StR 168/ 13 und BGHSt 48, 34, 36 f.).

Bloße Angstzustände oder emotionale Aufregung genügen hierfür nicht. Etwas anderes dürfte danach aber gelten, wenn das Opfer aufgrund des Mobbings depressiv wird.

Verbale Angriffe einschließlich Cyber-Mobbing

Auch verbales Mobbing steht unter Strafe, z. B. als Beleidigung oder Verleumdung.
Auch verbales Mobbing steht unter Strafe, z. B. als Beleidigung oder Verleumdung.

Nicht immer geht Mobbing mit körperlicher Gewalt einher. Manchmal beschränkt sich der Täter auf Beschimpfungen und Beleidigungen. Er verbreitet GerüchteLügen und Unwahrheiten, um damit den Ruf seines Opfers zu schädigen und herabzusetzen. Auch diese Handlungen sind mitunter strafbar.

  • Ehrrührige Beschimpfungen gelten ebenso als Beleidigung gemäß § 185 StGB wie das Anspucken.
  • Wer verächtlich machende und herabwürdigende Lügen verbreitet (unwahre Tatsachenbehauptungen), macht sich wegen Verleumdung (§ 187 StGB) strafbar.
  • Sind die beleidigenden Tatsachen nicht erweislich wahr, begeht der Täter eine üble Nachrede (§ 186 StGB).

Eine Sonderform der Schikane und Bloßstellung ist das Cyber-Mobbing. Hier greifen die Täter zum Smartphone oder PC, um ihr Opfer im Internet lächerlich zu machen. Sie quälen es zum Beispiel mit SMS oder WhatsApp-Nachrichten, verbreiten in sozialen Medien Gerüchte oder Lügen oder veröffentlichen heimlich aufgenommene Bilder und Videos vom Leidtragenden im Internet.

Diese Art des Mobbings ist besonders perfide, weil das Opfer dort besonders angreifbar ist. Das Internet kennt keinen geschützten Raum oder Rückzugsort. Auch zu Hause ist die betreffende Person solchen Angriffen schutzlos ausgeliefert. Und die Nachrichten und Bilder verbreiten sich in Windeseile wie ein Lauffeuer. Eine Löschung dieser Inhalte ist dann nur schwer möglich.

Cyber-Mobbing fällt nicht nur unter die soeben erwähnten §§ 185 ff. StGB. Verbreiten Täter etwa Gewaltvideos, machen sie sich wegen Gewaltdarstellung nach § 131 StGB strafbar. Darüber hinaus können (Ton- bzw. Bild-)Aufnahmen vom Mobbing-Opfer die Vertraulichkeit des Wortes oder des höchstpersönlichen Lebensbereichs verletzen. Beides stellt eine Straftat dar (§§ 201 und 201a StGB).

Nehmen die Täter täglich, wöchentlich oder über Monate hinweg Kontakt zu ihrem Opfer auf, um es zu tyrannisieren, so erfüllen sie außerdem den Tatbestand der Nachstellung (§ 238 StGB). Sprich, sie sind nichts anderes als Stalker. Sie müssen damit rechnen, dass die Polizei Smartphone oder Laptop als Tatmittel beschlagnahmt.

In all diesen Fällen sollten Mobbing-Opfer Anzeige erstatten bzw. einen Strafantrag stellen, damit die Täter strafrechtlich belangt werden. Weiterhin können sie die Mobber auch zivilrechtlich zur Rechenschaft ziehen. Auf beide Punkte gehen wir noch im Einzelnen ein bei der Frage, was man gegen Mobbing tun kann.

Stummes Mobbing

Wehren Sie sich gegen Mobbing, indem Sie Anzeige erstatten bzw. einen Strafantrag stellen.
Wehren Sie sich gegen Mobbing, indem Sie Anzeige erstatten bzw. einen Strafantrag stellen.

Eine etwas subtilere, aber genauso schädliche Form des Mobbing ist das völlige Ignorieren bis hin zur Verachtung. Die Mobber schließen ihr Opfer aus der Gemeinschaft aus und lassen es einfach links liegen. Das ist sowohl für betroffene Erwachsene als auch für Kinder unerträglich, stellt jedoch in aller Regel keine Straftat dar.

Wie Sie sich gegen Mobbing wehren

Mobbing hört nie von allein auf. Solange der Täter kann, wird er den Psychoterror fortsetzen und sein Opfer weiter quälen. Je länger dieser Prozess andauert, umso schwieriger wird es, eine Lösung zu finden. Auch körperliche und seelische Schäden treten mit höherer Gewissheit ein, je länger jemand gemobbt wird.

Deswegen ist es sehr wichtig, dass sowohl das Mobbing-Opfer als auch sein Umfeld so früh wie möglich reagieren, um den Konflikt zu klären. Handeln Sie schon bei den ersten Anzeichen bzw. schon dann, wenn der Konflikt entsteht. In dieser frühen Anfangsphase ist es noch möglich, den Streit in einem Gespräch zu lösen.

Welche Möglichkeiten haben Opfer von Mobbing

Stillhalten und sich tot stellen, ist keine Lösung, denn Mobbing hört dann nicht auf, es wird allenfalls schlimmer, weil die Täter glauben, sie könnten immer so weiter machen. Wenn eine Aussprache mit dem Angreifer (ggf. zusammen mit einem Lehrer bzw. Vorgesetzten) keine Lösung bringt, helfen folgende Schritte:

Suchen Sie sich Unterstützung, z. B. bei Freunden oder Familie und reden Sie mit anderen. Das hilft Ihnen und zeigt dem Mobber, dass Sie nicht allein sind. Gerade in solchen Situationen ist sozialer Rückhalt sehr wichtig.

Lassen Sie sich professionell beraten, z. B. beim Weißen Ring oder örtlichen Mobbingberatungsstellen. Für Kinder und Jugendliche gibt es verschiedene Ansprechpartner:

  • Kinder- und Jugendtelefon (nummergegenkummer.de): 116111 oder 0800 111 0333 (anonym und kostenlos, jeweils Montag bis Samstag zwischen 14:00 und 20:00, Beratung erfolgt durch Jugendliche )
  • Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 (evangelische Kirche) oder 0800 111 0 222 (katholische Kirche) – ebenfalls anonym und kostenlos

Beschweren Sie sich beim Lehrer oder Schulleiter bzw. bei Mobbing am Arbeitsplatz bei Ihrem Vorgesetzten.

Mobbing-Opfer sollten ein detailliertes Tagebuch über sämtliche Attacken führen.
Mobbing-Opfer sollten ein detailliertes Tagebuch über sämtliche Attacken führen.

Führen Sie ein Mobbingtagebuch, in dem Sie alle Details zum Mobbing sammeln und dokumentieren. Dies hilft Ihnen einerseits dabei, das Erlebte besser zu verarbeiten. Es hat aber noch eine weitere wichtige Funktion: Es hilft Ihnen als Erinnerungsprotokoll Gespräche mit dem Lehrer oder Vorgesetzten vorzubereiten oder rechtliche Schritte gegen die Täter einzuleiten.

Das Tagebuch sollte regelmäßig geführt werden und Folgendes beinhalten:

  • alle Mobbing-Attacken mit Datum, Uhrzeit, Name des Täters, genauer Tatbeschreibung und möglichen Zeugen
  • Tage, an denen nichts vorfiel, weil der Täter z. B. abwesend war
  • verbale Angriffe möglichst im Wortlaut
  • Mobbing-Folgen wie Schlafprobleme, Magenschmerzen, Kopfschmerzen etc.

Cyber-Mobbing lässt sich übrigens besonders gut dokumentieren. Heben Sie alle SMS und WhatsApp-Nachrichten auf und machen Sie Screenshots von sämtlichen Angriffen, Bildern und Videos, die im Internet über Sie verbreitet wurden.

Kann man Mobbing anzeigen? Straf- und zivilrechtliche Möglichkeiten

Zunächst können die Betroffenen das Mobbing anzeigen bei der Polizei, sofern es sich dabei um strafrechtlich relevante Taten handelt. Es empfiehlt sich, einen auf Mobbing spezialisierten Anwalt hinzuziehen oder ggf. fachliche Beratung durch den Weißen Ring in Anspruch zu nehmen. Diese können einschätzen, ob die entsprechenden Handlungen strafbar sind und ob eine Anzeige wegen Mobbing die richtige Vorgehensweise ist.

Bei bestimmten Delikten genügt eine Strafanzeige nicht. Bei einer Beleidigung oder einfachen Körperverletzung muss der Geschädigte einen Strafantrag stellen.

Problematisch ist auch, wenn die Täter noch sehr jung sind. War der Mobber jünger als 14 Jahre, kann er noch nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Jugendliche Täter hingegen müssen mit Sanktionen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) rechnen.

Psychoterror im Internet ist eine Straftat. Cyber-Mobbing verletzt z. B. oft den höchstpersönlichen Lebensbereich des Opfers.
Psychoterror im Internet ist eine Straftat. Cyber-Mobbing verletzt z. B. oft den höchstpersönlichen Lebensbereich des Opfers.

Allerdings gibt es die Möglichkeit, Kinder und Jugendliche, die andere mobben, zivilrechtlich zu belangen, das gilt insbesondere für das Cyber-Mobbing. Hier kommen zum Beispiel folgende Maßnahmen in Betracht:

  • kostenpflichtige Abmahnung durch einen Rechtsanwalt, wobei der Mobber die Anwaltskosten tragen muss und sich verpflichtet, derartige Handlungen zukünftig zu unterlassen
  • Vertragsstrafe und ggf. Unterlassungsklage bei wiederholten Taten trotz Abmahnung
  • Schadensersatz bei Mobbing und Schmerzensgeld sind möglich, wenn das Opfer gesundheitliche Schäden davonträgt
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